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Fristen vergessen ...

  • Autorenbild: Bastian Mader
    Bastian Mader
  • 20. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

In diesem Schadenfall versäumte es der Geschäftsführer einer GmbH, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten. Dieses Unterlassen führte letztlich zu einem finanziellen Schaden in Millionenhöhe.


In diesem Artikel zeige ich auf, wie es zu dieser hohen Summe kommen konnte, wie sie hätte vermieden werden können und - als abschließender Tipp - warum die Reaktion des D&O-Versicherers vermeidbar gewesen wäre.



Auf dem Dach einer Produktionshalle kommt es im Rahmen von Schweißarbeiten zu einem Brand. Das Feuer greift schnell um sich – die gesamte Halle brennt bis auf die Grundmauern nieder. Auch der komplette Maschinen- und Anlagenpark wird zerstört.

Die GmbH gerät dadurch in eine massive wirtschaftliche Krise.


Sowohl das Gebäude als auch der Maschinenpark waren ausreichend versichert. Durch die Versicherungsleistungen und das Ausweichen auf einen alternativen Produktionsstandort kann eine unmittelbare Insolvenz vermieden werden.

Der Wiederaufbau ist jedoch langwierig.

Erst nach fast drei Jahren steht das neue Gebäude, und auch ein neuer Maschinenpark wurde zwischenzeitlich angeschafft und von der Versicherung bezahlt.


Auf den ersten Blick scheint also alles gut ausgegangen zu sein, oder?


Nicht ganz ...


Der Versicherer beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit:


"Bei den Schweißarbeiten seien nicht alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten worden. Deshalb sieht sich der Versicherer als leistungsfrei an."

Der Geschäftsführer hat diese Anspräche nicht weiter Verfolgt!


  • Es erfolgt weder eine rechtliche Prüfung noch eine fristwahrende Geltendmachung der Forderungen.



Erst mehr als drei Jahre später wendet sich der Geschäftsführer an einen Rechtsanwalt, um die Leistungsfreiheit des Versicherers überprüfen zu lassen.


Der Anwalt stellt schnell fest:

Der Versicherer wäre höchstens zu einer Kürzung der Leistung berechtigt gewesen, keinesfalls jedoch zu einer vollständigen Leistungsfreiheit.

Zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch zu spät. Die dreijährige Verjährungsfrist ist bereits abgelaufen und der Versicherer beruft sich weiterhin auf Leistungsfreiheit.


Resultat:

Das Gericht weist die Klage wegen Verjährung ab.


Der nicht regulierte Unterbrechungsschaden hätte sich auf rund 3 Millionen Euro belaufen. Dieser Betrag wird nun dem Geschäftsführer als pflichtwidrig verursachter Vermögensschaden angelastet – und der D&O-Versicherung zur Regulierung vorgelegt.


Der D&O-Versicherer leistet, da es sich um einen fahrlässig herbeigeführten finanziellen Schaden handelt.

Allerdings kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag nach der Schadenregulierung.


Fazit und wichtiger Praxis-Tipp


Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass nicht nur falsches Handeln, sondern auch unterlassenes Handeln zu gravierenden Haftungsfolgen führen kann.


Tipp:

Es gibt D&O-Versicherer, die bewusst auf ihr Kündigungsrecht im Schadenfall verzichten.

Das kann im Ernstfall entscheidend sein. Denn die betroffene GmbH muss sich nun um neuen Versicherungsschutz bemühen – und dabei angeben, dass kürzlich ein erheblicher D&O-Schaden reguliert wurde.

Einen neuen Versicherer zu finden, ist in dieser Situation weder einfach noch günstig.



 
 
 

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