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Haftungsfalle - Kleingedrucktes im Mietvertrag

  • Autorenbild: Bastian Mader
    Bastian Mader
  • 24. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

In diesem Blogartikel zeige ich auf, wie ein Geschäftsführer scheinbar aus dem Nichts mit einer Forderung über 150.000 € konfrontiert wurde. Sie erfahren hier den kompletten Schadenverlauf – Schritt für Schritt –, und ich erkläre Ihnen, warum die D&O-Versicherung in diesem Fall gezahlt hat und damit sowohl den Geschäftsführer als auch das Unternehmen wirksam geschützt hat. Außerdem gehe ich darauf ein, welche Klauseln im Vertrag in genau solchen Situationen entscheidend sind.



Der Geschäftsführer einer GmbH in München arbeitet seit über 15 Jahren als Einkäufer für das Unternehmen und trägt seit drei Jahren die Verantwortung in der Geschäftsführung. Die Firma mietet seit rund zehn Jahren eine Bürofläche von 500 m² in einem Bürogebäude an. Der Mietvertrag wurde beim Einzug für zehn Jahre fest vereinbart und steht nun zur Verlängerung an.


Vor 10 Jahren wurde in den Mietvertrag eine Option aufgenommen, diesen zum damals vereinbarten Quadratmeterpreis um weitere 5 Jahre zu verlängern. Der Geschäftsführer versäumte es jedoch, diese Option fristgerecht auszuüben. Als der Fehler auffiel, trat man an den Vermieter heran. Dieser war zwar grundsätzlich bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen – jedoch nur zu einem um 5 € höheren Quadratmeterpreis.

Demnach entstand der GmbH ein Schaden von 5 € x 500 m² x 5 Jahre = 150.000 € an mehr zu entrichtender Miete.



Die Inhaber beschlossen daraufhin, den Geschäftsführer in Regress zu nehmen. Der Fall wurde dem D&O-Versicherer gemeldet. Dieser prüfte den Sachverhalt und empfahl zunächst, eine abschließende Einigung mit dem Vermieter zu suchen. Schließlich sei der entstandene Schaden noch nicht endgültig bezifferbar – theoretisch bestünde ja die Möglichkeit, ein geeignetes Ausweichquartier zu beziehen.


Nach weiteren Verhandlungen zeigte sich der Vermieter schließlich kompromissbereit. Da die GmbH mit einem Auszug drohte und ein Nachmieter zu den ursprünglich angestrebten Konditionen schwer zu finden gewesen wäre, reduzierte der Vermieter die geforderte Mieterhöhung auf 2,5 € pro m².


Der daraus resultierende Vergleich in Höhe von 75.000 € wurde – nach Rücksprache mit dem D&O-Versicherer – angenommen. Die Versicherung sprang für den Geschäftsführer ein und übernahm den Schaden in voller Höhe.


Welche Bausteine in der D&O Police sind jetzt wichtig?


  1. Ausreichende Versicherungshöhe In diesem Fall hätten zwar bereits 100.000 € als Versicherungssumme ausgereicht, dennoch handelt es sich hier um einen vergleichsweise kleinen Schaden. In der Praxis können Regressforderungen jedoch schnell deutlich höhere Dimensionen erreichen.

    Daher empfehle ich – vorbehaltlich einer individuellen Prüfung – eine Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 €.


  2. Kündigungsverzicht des Versicherers

    Einige Versicherer bieten an, im Schadensfall vollständig auf ihr Kündigungsrecht zu verzichten. Das ist aus meiner Sicht essenziell, da sonst das Risiko besteht, nach einem Schadenfall aus der Police zu fallen. Eine neue D&O-Versicherung zu bekommen, ist in so einer Situation äußerst schwierig. Hinzu kommt: Ohne diesen Verzicht könnten Sie bei einem zweiten Schadenfall womöglich ohne Versicherungsschutz dastehen. Ein klarer Mehrwert also.


  3. Vorsorgliche Rechtsberatung

    Wenn in der Police eine vorsorgliche Rechtsberatung enthalten ist, können wir im Ernstfall sofort auf spezialisierte Anwälte zugreifen. Das ermöglicht bessere Verhandlungsergebnisse und kann in manchen Fällen sogar verhindern, dass überhaupt ein Schaden entsteht. Ein enormer Vorteil, der oft unterschätzt wird.


  4. Gehaltsfortzahlung des Geschäftsführers

    In Situationen wie der oben beschriebenen ist es nicht unüblich, dass Gesellschafter das Gehalt des Geschäftsführers zunächst einbehalten – in der Annahme, er müsse den Schaden (z. B. 150.000 €) aus eigener Tasche ersetzen.

    Eine hochwertige D&O-Versicherung greift jedoch auch hier ein: Sie übernimmt die Gehaltsfortzahlung des leitenden Angestellten, meist bis zu 250.000 €, und schützt den Geschäftsführer so auch während laufender Streitigkeiten.


 
 
 

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